Ich biete psychotherapeutische Behandlungen für Erwach- sene als Einzeltherapie und gegebenenfalls auch als Gruppentherapie an wie beispielsweise für:
Psychotherapeutische Leistungen biete ich für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler an. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können nach erfolgter Terminvereinbarung ein therapeutisches Gespräch wahrnehmen, nach der Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Kosten einer ggf. notwendigen Psychotherapie von den Kassen übernommen. Hierzu müssen Sie nur Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht notwendig. Daneben können die Behandlungskosten von Versicherten bestimmter Betriebskrankenkassen (BKK KBA; SKD BKK; BKK Akzo Nobel – Bayern; BKK Faber-Castell & Partner; BKK Salzgitter; BKK Publik; TUI BKK) eventuell über die Teilnahme an einem speziellen Versorgungsprogramm übernommen werden. Versicherten dieser Krankenkassen ist hierdurch oft ein besonders rascher Zugangsweg zur Kostenübernahme möglich. Sprechen Sie mich bei Interesse hieran gerne an.
Leistungen, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können oder die nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt werden sollen, können Sie als sogenannter „Selbstzahler“ in Anspruch nehmen. Diese werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt. Private Krankenversicherungen haben mit ihren Versicherten jeweils unterschiedliche Vertragsbedingungen, die vor Behandlungsbeginn (idealer- weise vor dem therapeutischen Erstgespräch) bei Ihrer Krankenkasse erfragt und bestätigt werden müssen. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).