Dr. Jochen Müller
Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Verhaltenstherapeut
Zu meiner Person
- Diplom-Psychologe mit den Schwerpunkten klinisch-psychologische Behandlungsmethoden, klinische Psychologie und physiologische Psychologie (Universität Würzburg)
- Promotion im Fach Interventionspsychologie (Universität Würzburg)
- Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten nach §2 Psychotherapeutengesetz
- Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie
- Mitglied der Psychotherapeutenkammer Bayern
- Zulassung zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung als Psychologischer Psychotherapeut durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern
- Zertifiziert für die Leitung von verhaltenstherapeutischen Gruppen nach den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (§6 (5) Psychotherapievereinbarung)
- Zertifiziert für "Übende und suggestive Techniken" (Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation) nach den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (§6 (6) Psychotherapievereinbarung)
Psychotherapeutische Behandlungsschwerpunkte
Ich biete psychotherapeutische Behandlungen für Erwach- sene als Einzeltherapie und gegebenenfalls auch als Gruppentherapie an wie beispielsweise für:
- Angsterkrankungen (spezifische und soziale Phobien, Prüfungsängste, Agoraphobie, Panikstörung, generalisierte Angststörung etc.)
- Zwangserkrankungen (Zwangshandlungen und Zwangsgedanken)
- Depressionen, Burnout
- Essstörungen (z.B. Anorexie oder Bulimie)
- psychosomatische Erkrankungen
- psychischen Belastungen bei körperlichen Erkrankungen
Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?
Psychotherapeutische Leistungen biete ich für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler an. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können nach erfolgter Terminvereinbarung ein therapeutisches Gespräch wahrnehmen, nach der Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Kosten einer ggf. notwendigen Psychotherapie von den Kassen übernommen. Hierzu müssen Sie nur Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht notwendig. Daneben können die Behandlungskosten von Versicherten bestimmter Betriebskrankenkassen (BKK KBA; SKD BKK; BKK Akzo Nobel – Bayern; BKK Faber-Castell & Partner; BKK Salzgitter; BKK Publik; TUI BKK) eventuell über die Teilnahme an einem speziellen Versorgungsprogramm übernommen werden. Versicherten dieser Krankenkassen ist hierdurch oft ein besonders rascher Zugangsweg zur Kostenübernahme möglich. Sprechen Sie mich bei Interesse hieran gerne an.
Leistungen, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können oder die nicht bei Ihrer Krankenkasse vermerkt werden sollen, können Sie als sogenannter „Selbstzahler“ in Anspruch nehmen. Diese werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt. Private Krankenversicherungen haben mit ihren Versicherten jeweils unterschiedliche Vertragsbedingungen, die vor Behandlungsbeginn (idealer- weise vor dem therapeutischen Erstgespräch) bei Ihrer Krankenkasse erfragt und bestätigt werden müssen. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).